Nachlese

Fünf Jahre Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen“ – was wurde erreicht? - Ein Vortrag von Dr. Norbert Schäffer

Der Trägerkreis des Volksbegehrens zieht nach 5 Jahren Bilanz. V.l.n.r: Claus Obermeier, Dr. Norbert Schäffer, Ludwig Hartmann und Agnes Becker
Der Trägerkreis des Volksbegehrens zieht nach 5 Jahren Bilanz. V.l.n.r: Claus Obermeier, Dr. Norbert Schäffer, Ludwig Hartmann und Agnes Becker

Am Dienstag 5.3.2024 zog der LBV Vorsitzende Norbert Schäffer eine vorsichtig positive Bilanz zum Artenschutzgesetz aber sieht noch einen weiten Weg für mehr Biodiversität in Bayern. Mit den Zielen von 30% Biolandbau, der Schaffung von räumlich oder funktional verbundener Biotopverbünde auf 15% des Offenlandes, der Verpflichtung der Staatsregierung, den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln bis 2028 zu halbieren und mit dem Streuobstpakt, der einen wichtiger Schutz von Streuobstflächen erreicht, konnten sogar strengere Ziele ins Gesetz gebracht werden als im ursprünglichen Text des Volksbegehrens aufgeführt. Norbert Schäffer betonte ausdrücklich die wichtige Rolle des kürzlich verstorbenen Alois Glück. Der ehemalige Präsident des Landtags konnte als Moderator des "Runden Tisches" mit dem Streuobstpakt eine wegweisende Vereinbarung für den Schutz der Streuobstwiesen treffen. Gerade hier drohte ein umfassender Kahlschlag. Denn die viel zu laschen Kriterien des Gesetzes hätten keinerlei Schutzwirkung für die alten Obstbäume entfaltet. Der Pakt beinhaltet nun nicht nur den Schutz, sondern auch die Neupflanzung von Obstbäumen und bewegt sich im 100 Millionen Euro Bereich an Investitionen. Wie wichtig diese Errungenschaft ist, zeigt, dass Streuobstwiesen der Lebensraum von über 5.000 Tier und Pflanzenarten sind und damit zu den artenreichsten Lebensräumen bei uns überhaupt zählen, Norbert Schäffer erinnerte in seinem Vortrag an die Auslöser für das Volksbegehren. Es waren und sind letztendlich die vielen Erkenntnisse über den galoppierenden Artenschwund. Mehr als 60% der Feldvögel sind seit 1980 verschwunden. Der "stumme Frühling" ist bereits in vielen Teilen Bayerns Realität. Die Biomasse der Insekten ist in Schutzgebieten um 75% zurückgegangen. "Wir erleben eine umfassende Klimakriese und das größte Artensterben seit dem Aussterben der Dinosaurier. Dieses Artensterben findet vor allem im Acker- und Grünland statt, macht aber auch vor unserer Haustür, in den Gärten und Parks nicht halt", so Norbert Schäffer. Es war ihm wichtig zu betonen, dass es nicht die Landwirtschaft an sich ist, die für den Rückgang der Biodiversität verantwortlich zu machen ist. Das System, der immer intensiveren Nutzung, lässt kaum mehr Freiräume für Vögel, Wildtiere und Pflanzen außerhalb der Nutzpflanzen zu. Angestoßen von der ÖDP und dann getragen von LBV, Bündnis 90/ Die Grünen und der Gregor Louisoder Umweltstiftung, haben sich im Laufe der Kampagne rund 200 Organisationen als Unterstützer dem Volksbegehren angeschlossen. Das gemeinsam verfolgte Ziel: ein Gesetz, um Maßnahmen zu beschließen, die den rasanten Rückgang der Artenvielfalt stoppen und unsere Landschaften wieder beleben kann. Mit einer Beteiligung von 18,3 Prozent aller Stimmberechtigten hat das Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen!“ das beste Ergebnis aller Zeiten in Bayern erzielt. Mehr noch, die Auswertung hat gezeigt, dass in jedem Landkreis in Bayern das Quorum, die nötige Zahl an Unterschriften, erfüllt worden ist. Es ist völlig klar, die bayerische Bevölkerung wollte dieses Gesetz und einen besseren Schutz der Natur. Neben dem Streuobstpakt ist eine der wichtigsten Errungenschaften des Artenschutzgesetzes durch das Volksbegehren die Einrichtung von Gewässerrandstreifen. Äcker müssen in Zukunft einen Abstand von fünf Metern zu den Ufern von Bächen und allen natürlichen Gewässern einhalten. Diese Gewässerrandstreifen können in Zukunft das Rückgrat eines Biotopverbundes bilden. Hier werden Hochstauden, Wildkräuter, Insekten und Vögel Heimat finden. Beim Biotopverbund im Offenland hat das Volksbegehren dem Staat vorgegeben, dafür 13 Prozent der Fläche zur Verfügung zu stellen. Hier hat sogar die Staatsregierung von sich aus den Zielwert auf 15 Prozent bis 2030 erhöht. Mit dem Gesetz werden nun auch artenreiche Wiesen unter Schutz gestellt. Allerdings wies Norbert Schäffer darauf hin, der überwiegende Teil des Grünlandes wird weiterhin als intensiv gedüngtes Grünland mit bis zu sieben Schnitten pro Jahr bewirtschaftet werden. Mit dem Ergebnis von Turbogras-Feldern und Fettwiesen, die nichts zur Verbesserung der Biodiversität beitragen.

Ein weiterer Erfolg des durch das Volksbegehren entstandenen Artenschutzgesetzes ist der verbesserte Waldschutz. Der sogenannte "Naturwald" wird als neue Schutzkategorie eingeführt. 5.000 Hektar Staatswald im Steigerwald, Spessart und an den Donau- und Isarauen werden aus der Nutzung genommen.

Dr. Norbert Schäffer bei seinem Vortrag im Schützensaal des Gasthaus Drei Rosen
Dr. Norbert Schäffer bei seinem Vortrag im Schützensaal des Gasthaus Drei Rosen
Der Kreisvorsitzende überreicht dem Landesvorsitzenden eine Flasche Wein aus bilologischem Anbau mit dem Kiebitz (Vogel des Jahres 2024) im Etikett.
Der Kreisvorsitzende überreicht dem Landesvorsitzenden eine Flasche Wein aus bilologischem Anbau mit dem Kiebitz (Vogel des Jahres 2024) im Etikett.

Ein Wehrmutstropfen ist sicherlich, dass es bisher an der Hartleibigkeit, insbesondere der CSU, liegt, dass es noch keinen Nationalpark Steigerwald gibt. Hier gilt es weiter hartnäckig zu sein, denn dieses einzigartige Biotop verdient es als Nationalpark dauerhaft vor Zugriffen geschützt zu werden. Das Gesetz hat die Chance, das Bewusstsein für die Natur und Biodiversität zu fördern. Als Beispiel Nannte Norbert Schäffer die Bauhöfe der Kommunen. Auch wenn es noch Luft nach oben gibt, es kann durchaus flächendeckend eine Änderung in der Art und Weise der Pflege der öffentlichen Grünflächen beobachtet werden. Es finden sich nun vermehrt Blühstreifen und "wilde Ecken" an vormals "nieder gemulchten" Straßenrändern. "Unordnung zuzulassen und zu verstehen, dass auch im Winter die Natur nicht einfach abgeräumt werden darf, sondern Rückzugsorte braucht. Das gilt im Übrigen auch für private Gärten." erinnerte Norbert Schäffer. Der Kampf gegen die Schottergärten und Gärten des Grauens hat gerade begonnen.

 Bei allen Errungenschaften, die im Gesetzt zu finden sind, Norbert Schäffer erinnerte aber auch daran, "dass bei politischen Zielen darauf zu achten ist, dass sie nicht vergessen werden." "Dazu braucht es starke Naturschutzverbände, um die Staatsregierung aber auch die Kommunen daran zu erinnern die Ziele nicht aus den Augen zu verlieren. Denn eines ist auch klar, gerichtlich einfordern kann man die Umsetzung nicht."

Gerade jetzt sieht sich der Naturschutz starkem Gegenwind ausgesetzt. Die Bauernproteste haben eine Dynamik ausgelöst, die Naturschutz plötzlich als Gegner betrachtet. Das ist fatal und kaum verständlich. Haben doch Landwirte und Naturschutz das gleiche Ziel. Den Erhalt der natürlichen Ressourcen als Lebensgrundlage für Natur und Mensch. Es ist für uns nur schwer zu verstehen und erfüllt uns als politisch neutralen und gemeinnützigen Verband mit großer Sorge und Beklemmung, dass unter den aktuell verhärteten Fronten in der Gesellschaft das Volksbegehren heute keine Chance auf Erfolg hätte. Umso glücklicher können wir sein, dass die vielen tausend Helferinnen und Helfer der Organisationen vor fünf Jahren die Bevölkerung zu den Unterschriften motivieren konnte. Als Grundlage für ein über Bayern hinaus bahnbrechendem Gesetz.